Zurück in drei Etappen mit fragwürdigen Schritten
Das Bundesrat sieht die Lockerung in drei Etappen. Sehr überraschend dürfen die Coiffeur-, Massage-, Kostmetik- und Tatto.Studios
Endlich ist einen Lockerung in Sicht. Ab dem 27. April werden die Geschäfte, Etappenweise – geöffnet. Dann dürfen zum Beispiel Gärtnereien oder Coiffeure wieder loslegen. Das hat der Bundesrat am Donnerstag Nachmittag kommuniziert. In zwei weiteren Schritten werden ab Mitte Mai die Schulen und am 8. Juni unter weitere Geschäfte, die ebenfalls wieder öffnen dürfen. Verlierer sind aber die Restaurants und Bars. Es ist noch unklar, wann diese öffnen können.
Erste Etappe
Ab 27. April dürfen Spitäler, Zahnarztpraxen und weitere Praxen den Normalbetrieb wiederaufnehmen. Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios können wieder Kunden bedienen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien werden auch die Möglichkeit, das Geschäft wieder zu öffnen. Die Großverteiler dürfen ab dann das gesamte Sortiment verkaufen.
Sehr überraschend ist aber die Entscheidung in Bezug auf Kosmetik-Salon oder Coiffeur- Salon. Hier sind die Personen extrem nah, und sehr oft werden die Instrumenten gar nicht sterilisiert. Die Argumentation des Bundesrates, dass man die Kette nachvollziehen kann, ist irgendwie fragwürdig (keine Distanz und keine Sterilisation). Es scheint, dass die Entscheidung mehr mit einer finanziellen Motivation zu tun hat. Für diese Selbständige gibt es keine (oder teilweise) finanzielle Unterstützung, deshalb hat man diese Gruppe in der erste Etappe zugeteilt
Zweite Etappe
Ab 11 Mai werden alle obligatorischen Schule endlich wieder öffnen. Alle Läden und Märkte dürfen ihre Waren verkaufen.
Dritte Etappe
Ab 8. Juni dürfen alle Schule wie Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen die normale Vorlesungen durchführen. Museen, Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen wird ab dem 8 Juni gelockert.
Restaurants und Beizen bleiben zu
Das Lockdown für Restaurants und Beizen auf unbestimmter Dauer wird für viele Besitzer ein grosses Problem werden.
Einen Mindestabstand zwischen den Tischen und eine Schutzmaskenpflicht mindestens bei der Küche hätte vielleicht das finanzielle Problem sehr wahrscheinlich entschäft. Im Service könnte man die Masken tragen, wenn die Distanz-regeln nicht eingehalten werden könnten.
Wettbewerbverzerrung
In der Pressekonferenz wurde es immer betont, dass die Gesundheit das wichtigste Kriterium für diese Entscheidungen ist.
Die Großverteiler können aber schon ab dem 26. April alles verkaufen, hingegen dürfen die kleine Betriebe – wo sowieso sehr wenige Käufer pro Quadrat meter sich bewegen – bis zum 11 Mai warten. Dieses Wettbewerbverzerrung kann man wieder nur mit dem finanziellen Einfluss der Mächtigen interpretieren. Ein Affront für die kleine KMUs und für die kleine Betriebe.