Selbständige hoffen auf eine Entschädigung

In Kanton Zürich, ein Drittel der 57’000 Selbständigerwerbenden bei der SVA Zürich hofft auf die Corona-Entschädigung.

Die gesamthaft 257’000 AHV-pflichtigen Mitglieder bei der SVA Zürich haben letztes Jahr rund 4667 Millionen Franken in die Sozialwerke einbezahlt.
Dies ist ein Zuwachs von 2,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2018, wie die SVA Zürich mit dem Jahresbericht 2019 informiert. Das Plus sei hauptsächlich den Lohnmeldungen der fast 43’000 Arbeitgeber zuzuschreiben, denn das durchschnittliche Jahreseinkommen der 57’000 selbständigerwerbenden Mitglieder belaufe sich im Mehrjahresvergleich auf gut 32’000 Franken. Das bei der Ausgleichskasse abgerechnete Einkommen ist jetzt die Basis für die Berechnung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung.

Anspruch auf 80 Prozent

Wie bei Militär- und Zivildienst besteht ein Taggeldanspruch auf 80 Prozent des gemeldeten Einkommens. Maximal gibt es 196 Franken pro Tag, ein Minimum kennt die Corona-Erwerbsersatzentschädigung nicht. Entscheidend ist das von den Selbständigerwerbenden – vor dem 17. März 2020 – gemeldete Einkommen für das Jahr 2019.

Bei einem Jahreseinkommen von rund 32’000 Franken erhält ein Selbständigerwerbender, der die Tätigkeit – amtlich angeordnet – aufgeben musste, eine Entschädigung von rund 2000 Franken monatlich. Für März sind es entsprechend 1000 Franken (maximal 15 Bezugstage). Die SVA Zürich startet mit den ersten Auszahlungen am 20. April 2020.

websetcom

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