Nach gescheiterter Rentenreform: Pensionskassen müssen eigenständig handeln
Die Rentenreform zur beruflichen Vorsorge wurde mit 67 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Verschiedene Gruppierungen opponierten aus unterschiedlichen Gründen gegen die Vorlage. Die Linke lehnte sie ab, da sie keinen Ausbau ohne massive Umverteilung von Reich zu Arm und Jung zu Alt unterstützt, wie es bei der AHV der Fall ist. Teile des Gewerbes waren dagegen, weil die Reform für Geringverdiener höhere Lohnnebenkosten bedeutet hätte. Pensionskassenexperten und konservative Wähler kritisierten, dass die Reform die versteckte Umverteilung von Jung zu Alt sogar erhöhen würde, anstatt sie zu reduzieren.
Die Reform hätte mehr Rentenerhöhungen als -senkungen gebracht, jedoch zum Preis höherer Lohnabzüge. Psychologisch wiegen Verluste schwerer als gleich grosse Gewinne, was die Akzeptanz erschwerte. Selbst bei Frauen fand die Vorlage wenig Anklang, obwohl sie höhere Frauenrenten fördern sollte. Kritiker der Rentendifferenz zwischen den Geschlechtern lehnten paradoxerweise eine Reform ab, die diese Differenz verringert hätte.
Nach mehreren gescheiterten Versuchen zeigt sich, dass eine Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent nicht mehrheitsfähig ist. Dieses überhöhte Minimum gilt jedoch nur für das Obligatorium und betrifft schätzungsweise 15 Prozent der Pensionskassen. Problemkassen können eigenständig Lösungen finden, etwa durch Ausbau überobligatorischer Leistungen. Das Volksnein ist daher kein grosses Unglück. Langfristig dürfte die gesetzliche Mindestvorgabe an Bedeutung verlieren, da mathematische Realitäten nicht ignoriert werden können.