Enteignung und Notrecht in der Corona-Krise
Die aktuelle Ausgangslage erinnert das Notrecht, welche im Krieg herrscht. Die Freiheitseinschränkung von Ausgangssperren bis Reiseverboten ist extrem. Betroffen sind die Individuen, Selbständige und zahlreiche Unternehmen, die sich dem Kampf gegen die Pandemie mitwirken müssen.
In den USA hat beispielsweise Präsident Donald Trump unlängst den Defense Production Act (DPA) aktiviert. Der Erlass wurde im Jahr 1950 ins Leben gerufen, zu Beginn des Koreakrieges. Er gibt dem Präsidenten zusätzlichen Vollmachten, um Unternehmen zur Herstellung bestimmter Produkte zu zwingen; ob die Firmen aufgrund dieses Zwangs Verluste vorweisen werden, muss die Regierung überhaupt nicht kümmern. Mit diesem speziellen Recht kann man werdende Materialien konfiszieren und selber verwenden.
Hintergrund der Aktivierung des DPA ist ein Streit zwischen Trump und General Motors (GM). Der Präsident wirft dem Autohersteller vor, die Produktion von Beatmungsgeräten verschlafen zu haben. Zudem habe der GE – Konzern versucht, die Regierung mit überrissenen Preisforderungen über den Tisch zu ziehen.
Was vor einem Monat unvorstellbar, ist jetzt Realität! Die Gesetze sind nur in einer ruhigen Lage verwendbar.
Und in der Schweiz?
Die Verordnung räumt dem Bundesrat neu explizit das Recht ein, Firmen zu verpflichten, wichtige Güter herzustellen, die Produktion zu priorisieren oder die Produktionsmengen zu erhöhen.
Festgehalten wird zudem, dass der Bund Beiträge an solche Produktionen leisten könnte, falls die finanzielle Nachteile erleiden. Die Formulierung zeigt deutlich, dass es keine Verpflichtung des Staates gibt, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen.
Atemschutzmasken in der Schweiz produzieren
Diese Bestimmung von 4. April wurde in der Schweiz noch nicht angewendet. Die Behörden haben schon bald nach Ausbruch der Krise den Kontakt mit Unternehmen gesucht, die grundsätzlich in der Lage wären, wichtige medizinische Güter herzustellen.
Ferner zeigte Swissmem ihre Bereitschaft, solche wichtige Produkte herzustellen und die Versorgungssituation zu verbessern. Vom Gesundheitsbereich bis Lebensmitteln.
Seit über ein Monat spricht man von der Produktion der Masken in der Schweiz: Kanton Zürich und der Bund haben gemeinsam zwei vollautomatische Produktionsanlagen zur Produktion von Atemschutzmasken aus China gekauft. Die Anlagen sollen rund 64 000 Masken pro Tag herstellen. Es scheint, dass die Anlage noch nicht funktionsfähig ist.
Notrecht und die Lieferkette
In einer Notsituation wird es alle klar sein, dass die Abhängigkeit von anderen Ländern mit den Verträgen nicht abgedeckt werden kann.
Diese Verträge sind nur im Normall Fall gültig. Sobald ein Land oder mehrere Ländern mit einer Notsituation konfrontiert werden, konfiszieren sie sogar die Produkte, von Dritt-Länder. Oder sie stoppen die Lieferung der Ware, bis ein Gremium die nächste Schritte entschieden hat.
Die Enteignung macht sich ganz deutlich, und zwar, wegen ein Virus, welches in der Schweiz eine Mortalität unter 0.1 pro Mille Einwohner unter 50 Jahre alt zeigt (4 Tote unter 50 J.). Zwar sehen die Zahlen in anderen Ländern anders aus, nichtsdestotrotz ist die Enteignung von Material im Gesundheitsbereich völlig übertrieben. Es hinterlässt auch ein bitteres Geschmack, mit USA aber auch mit EU.
Die neue Verträge mit EU müssen sehr wahrscheinlich überprüft werden. Und noch ein Thema ist sicher brisant: die Sicherheit in der Schweiz muss mit der eigenen Infrastruktur garantiert werden, und die Produktion von wichtigen Produkten, wie Desinfektionsmittel, Masken, Nahrungsmittel, usw muss in der Schweiz garantiert werden. Andere Lösungen funktionieren gar nicht.