Die letzte Entscheidungen des Bundesrats

Mit einem Monitoring will der Bundesrat die Auswirkungen der Lockerungen beobachten. Die Lockerungen werden mit Schutzkonzepten begleitet, die alle Betriebe vorweisen müssen.

Alle Betriebe müssen ein Schutzkonzept haben, welches sich auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) basiert.

Lockerung ab 11 Mai 2020

Die Gastrobetriebe dürfen ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. In einem ersten Schritt dürfen an einem Tisch max vier Personen zusammensitzen. Alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.

Auch im Sport lockert der Bundesrat die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen bis maximal fünf Personen stattfinden, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Distanzregeln.

Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten. Die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK hatte bereits beschlossen, die mündlichen Prüfungen nicht durchzuführen.  Die Noten werden auf Erfahrungsnoten basieren.

An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat der Bundesrat auch beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden. Die Regelung ist zeitlich beschränkt und ergänzt die bereits beschlossene Massnahme der zinsfreien Zahlungsaufschübe für Unternehmen in Liquiditätsengpässen.

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