Weitere Lockerungen in Sicht
Der Bundesrat lockert weitere Massnahmen. Viele Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen sind mit Schutzkonzepten wieder offen oder erlaubt. Befolgen Sie im Alltag weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln. Denn das Coronavirus soll sich nicht erneut ausbreiten.
Veranstaltungen bis 300 Personen
Ab 6. Juni können weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen. Neu dürfen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Voraussetzung sind Schutzkonzepte. Kommt es dabei zu engen Kontakten, müssen Kontaktdaten erhoben werden. So kann im Falle einer neu infizierten Person die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Auch müssen alle Beteiligten die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen können – Organisatoren und Veranstalterinnen, Teilnehmende, Angestellte, Kunden und Kundinnen, Lehrpersonen, Schüler und Schülerinnen, Lernende, Sportler und Trainerinnen.
Weiterhin verboten
- Sportwettkämpfe mit engem Körperkontakt
- Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum
- politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 300 Personen
- Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen