Was steht im Covid-Gesetz

 Was steht im Covid-Gesetz

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Der National- und Ständerat müssen das Covid-19-Gesetz anpassen Der Grund: die meisten Bestimmungen des Gesetzes werden per Ende des Jahres auslaufen. Weil die epidemiologische Entwicklung im Land aber alles andere als erwünscht verläuft, hat der Bundesrat beantragt, die Bestimmungen zu verlängern.

Für Diskussionen sorgte im Parlament vor allem die Frage, wie lange diese Verlängerung gelten sollte. Vertreter von SVP und FDP wollten eine Befristung nur bis Ende Juni 2022.
Das Parlament hat zahlreiche Bestimmungen bis Ende 2022 verlängert und auch einige materielle Änderungen vorgenommen.  

Der Bund wird die Kosten für Corona-Tests wieder in den allermeisten Fällen übernehmen. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests.
Nicht bezahlt werden PCR-Tests bei Personen, die keine Covid-Symptome aufweisen.

Auch die gesetzliche Grundlage für die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentschädigung wurde bis Ende 2022 verlängert. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, dass der Bund die Kantone bei Härtefallmassnahmen unterstützen kann. Gleiches gilt für die Erwerbsausfallentschädigung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschränkung – und nicht nur bei einem Unterbruch – der Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden.

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